Sozialwohnungsbedürftige erhalten in Gröbenzell keine befristeten Mietverträge
Die neue Gemeinderätin Gröbenzells, Monika Stiegler, SPD, forderte von der Gemeinde, die gemeindlichen Sozialwohnungen in einem zu sanierenden Gebäude befristet zu vergeben anstatt bis zur Sanierung leer stehen zu lassen. Der Bedarf wachse. Bürgermeister Rubenbauer, CSU, lehnte mit der Begründung ab, es gebe keine befristeten Mietverträge mehr, deshalb könne man, selbst wenn man wolle, dies nicht tun. Zwar müssten Bewerber abgelehnt werden, aber die "Situation der Wohnungssuchenden rechtfertigt ... nicht eine solche Abkehr vom bisher eingeschlagenen Weg (Quelle: "FFB-SZ" vom 2.9.2008).
Die Situation Bedürftiger ist per se schlecht, dass sich daran nichts ändert, dafür sorgt nun der Gröbenzeller Gemeinderat. Die rechtliche Begründung ist nicht richtig. Zwar sind Zeitmietverträge in der alten Form nicht mehr erlaubt, aber es können "... qualifizierte Zeitmietverträge ohne Verlängerungsmöglichkeit und ohne Kündigungsschutz unterzeichnet werden. Vertragsdauer und Vertragsende werden dabei unwiderruflich festgelegt und es entfällt die bislang für solche Verträge geltenden Maximallaufzeit von fünf Jahren. Das heißt, qualifizierte Zeitmietverträge können jetzt für einen beliebig langen Zeitraum vereinbart werden, wenn sich Vermieter und Mieter darauf verständigen." (Quelle: Mieterverein München).
Wenn der Gemeinderat wollte, könnte er das Problem also lösen. Rubenbauers Einlassung "selbst wenn man wollte" erklärt sich hiermit von selbst: die CSU-Mehrheit will nicht.
Die Situation Bedürftiger ist per se schlecht, dass sich daran nichts ändert, dafür sorgt nun der Gröbenzeller Gemeinderat. Die rechtliche Begründung ist nicht richtig. Zwar sind Zeitmietverträge in der alten Form nicht mehr erlaubt, aber es können "... qualifizierte Zeitmietverträge ohne Verlängerungsmöglichkeit und ohne Kündigungsschutz unterzeichnet werden. Vertragsdauer und Vertragsende werden dabei unwiderruflich festgelegt und es entfällt die bislang für solche Verträge geltenden Maximallaufzeit von fünf Jahren. Das heißt, qualifizierte Zeitmietverträge können jetzt für einen beliebig langen Zeitraum vereinbart werden, wenn sich Vermieter und Mieter darauf verständigen." (Quelle: Mieterverein München).
Wenn der Gemeinderat wollte, könnte er das Problem also lösen. Rubenbauers Einlassung "selbst wenn man wollte" erklärt sich hiermit von selbst: die CSU-Mehrheit will nicht.
Journal - 3. Sep, 10:59
