Nachtrag zum Sparkassen-Verkauf / 6.12.
Die "internen" Pläne der Brucker Sparkasse, ihr Hauptgebäude zu verkaufen, um es danach zu mieten, ließ die SPD den Antrag stellen, der Kreistag möge darüber berichten, denn er sei der "Sachgewährsträger". Google kennt weder dieses Wort noch "Sachgewährsträgerschaft", gemeint ist vermutlich die Rechtsstellung des "öffentlich-rechtlichen" Unternehmens Sparkasse. Dazu heißt es bei Wikipedia: "In Deutschland sind Sparkassen Kreditinstitute im Sinne des § 1 Kreditwesengesetz (KWG), die auf Grund der Sparkassengesetze der Bundesländer und der dazu für jede einzelne Sparkasse erlassenen Satzung Bankgeschäfte betreiben. Bis auf wenige so genannte „freie Sparkassen“ handelt es sich dabei um öffentlich-rechtliche Kreditinstitute. ... Sparkassen sind in Deutschland im Regelfall Anstalten des öffentlichen Rechts. Träger einer Sparkasse ist in diesem Fall eine kommunale Gebietskörperschaft (Stadt, Landkreis) oder ein kommunaler Sparkassenzweckverband (Zusammenschluss mehrerer kommunaler Gebietskörperschaften zum gemeinsamen Betreiben einer Sparkasse). Häufig deutet bereits der Name auf den kommunalen Träger hin, z. B. Stadtsparkasse oder Kreissparkasse. Rechtsgrundlagen für Gründung und Betrieb sind das Sparkassengesetz des jeweiligen Bundeslandes, in dem die Sparkasse ihren Sitz hat, und eine vom Träger erlassene Satzung. Die Organe einer Sparkasse sind der Vorstand als geschäftsführendes Gremium und der Verwaltungsrat als Aufsichtsgremium."
Journal - 15. Dez, 15:53
